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Vor einiger Zeit brachte die überregionale Presse, so die Münchener SZ, die Meldung, die Siegburger Pfarrerin Ulrike Cyganek sei wegen ihres Engagements als Feng-Shui-Beraterin vom Dienst in der Gemeinde suspendiert worden. Ohne damit eine Wertung von Feng-Shui vorzunehmen, gibt Transparent im Folgenden eine öffentliche Stellungnahme des theologischen Beistands von Frau Cyganek, Professor Dr. Manfred Josuttis, Göttingen, wieder. Darin geht es vorzugsweise um Genese und merk- und fragwürdige „Abwicklung“ dieses Falles.
Manfred Josuttis
Wirkungen eines (Vor-)Urteils
Nachträgliche Bemerkungen zum Fall Cyganek
In der Rolle des theologischen Beistands, die ich im Verfahren gegen Pfarrerin Cyganek im September 2005 übernommen hatte, ist mir in Frau Cyganek eine Pfarrerin begegnet, die ihre Arbeit aus innerer Überzeugung, auf biblischer Grundlage, voller Fürsorge für die ihr anvertrauten Menschen, mit dem Ziel einer umfassenden Lebensgestaltung versieht. Zwei Jahre später, nach der Abberufung von Frau Cyganek aus ihrer Pfarrstelle und dem vergeblichen Versuch, zusammen mit einem renommierten Rechtsanwalt als theologischer Beistand Frau Cygenek Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, sehe ich mich zu meinem Bedauern gezwungen, diesen Fall an die Öffentlichkeit zu tragen.
Ich habe im Verlauf dieser zwei Jahre in der Evangelischen Kirche im Rheinland, in der ich am 17.02.1963 ordiniert worden bin, Dinge erlebt, die ich vorher nicht für möglich gehalten hätte und in anderen Landeskirchen als Gutachter bzw. theologischer Beistand auch nicht erlebt habe. Immerhin ging es dabei u.a. um sehr schwerwiegende Fragen, ob man nämlich als Mitglied der DKP oder als Homosexueller von der Ordination ausgeschlossen werden dürfe (vgl. meine Stellungnahmen in: M. Josuttis u.a. (Hg.), Pfarrer in der DKP? Theologische und kirchenrechtliche Gutachten, ThExh 197, München 1977, 9ff, sowie H. Kentler (Hg.), Die Menschlichkeit der Sexualität, München 1983, 107ff). In der folgenden Skizze will ich die Erfahrungen, die ich im Umgang des LKA mit Pfarrerin Cygenek machen musste, kurz, parteilich, aber möglichst realitätsgerecht zusammenfassen. Dieser Fall zeigt für mich exemplarisch, wie ein Votum, ein in die Welt, in diesem Fall in die Landeskirche gesprochenes Urteil, wirkt und auch durch Argumente nicht mehr aus der Welt zu schaffen ist.
I
Am 30.08.2005 erhält die Pfarrerin Ulrike Cyganek einen Anruf, dass sie am nächsten Tag zum 13.00 Uhr zu einem unaufschiebbaren Dienstgespräch im Düsseldorfer Landeskirchenamt zu erscheinen habe. Da Frau Cyganek während dieser Woche ihren Urlaub in Irland verbringt, kommt das Gespräch erst am 06.09.2005 zustande. Der Anlass für diese Vorladung wird ihr erst auf Nachfrage mitgeteilt. Das Protokoll, das Frau Cyganek auf Antrag ihres später hinzugezogenen Anwalts zugesandt wird, nennt als Grund für die Vorladung: „Dem Landeskirchenamt liegt ein Bericht des Landespfarrers für Sekten- und Weltanschauungsfragen Andrew Schäfer vor, aus dem zu entnehmen ist, dass Frau Cyganek Aktivitäten im Zusammenhang mit der Akademie für Feng-Shui in Troisdorf nachzugehen scheint“. Im weiteren Verlauf des Gesprächs stellt sich heraus, dass sich in diesem Zusammenhang für das LKA zwei kritische Problembereiche im Blick auf das Verhalten der Pfarrerin ergeben. Zunächst geht es um die Frage, warum sie sich eine Nebentätigkeit in der Akademie nicht hat genehmigen lassen. Neben diesem disziplinarrechtlichen Vorwurf tritt aber immer stärker die Frage in den Vordergrund, ob die dort vermutete Tätigkeit als Feng-Shui-Beraterin „mit der Tätigkeit als Pfarrerin und ihrer Ordinationsverpflichtung zu vereinbaren sei“. Bei der Lektüre des im LKA nachträglich angefertigten Protokolls springt sofort in die Augen, dass dabei elementare rechtsstaatliche Grundsätze unberücksichtigt geblieben sind. Die Pfarrerin wird nicht von vornherein darüber informiert,
- dass die Inhalte dieses „Gesprächs“ zu einem Disziplinar- bzw. Lehrbeanstandungsverfahren führen können;
- dass sie deshalb gegenüber allen vorgetragenen Fragen ein Aussageverweigerungsrecht hat;
- dass sie in beiden Fällen das Recht auf die Anwesenheit eines juristischen wie eines theologischen Beistands hat.
Schon diese Einleitungsphase ist durch zwei auffällige Sachverhalte bestimmt, die die ganze Angelegenheit bis zum Ende begleiten werden:
- Es ist und bleibt unklar, ob das LKA gegenüber Frau Cyganek disziplinarrechtlich oder im Rahmen einer Lehrbeanstandung vorgehen möchte.
- Gleichzeitig wird an wichtigen Stellen immer wieder deutlich, dass in kirchlichen Kreisen die Anwendung rechtsstaatlicher Grundsätze schwierig zu sein scheint.
II
Auf nachträglichen Antrag ihres Rechtsanwalts wird Frau Cyganek dann das amtsinterne Schreiben des Sektenbeauftragten Schäfer zugesandt, das die Untersuchung ausgelöst hat. Darin wird zunächst mitgeteilt, dass sie „den spirituellen Namen ‚Lalinea’ angenommen hat und neben ihren pfarramtlichen Aufgaben (100 %-Stelle) seit einiger Zeit, vermutlich entgeltlich, als energetische Feng-Shui-Beraterin nach dem System des umstrittenen Esoterik-Avatars und Heilpraktikers ‚Shalin’ Steed Dölger aus Troisdorf tätig ist“. Dieser disziplinarrechtlich relevanten Information folgt alsbald eine theologische Bewertung, die auf den folgenden Seiten breit ausgeführt und, auf den ersten Blick jedenfalls, begründet wird: „Aus der Perspektive eines christlichen Weltbild-, Gottes- und Menschenbildes widerspricht dies dem mit der Ordination verbundenen Verkündigungsauftrag und ist in seinem weltanschaulichen Gehalt nicht in Einklang zu bringen mit der jüdisch-christlichen Tradition der Bibel, wie sie in der Evangelischen Kirchen im Rheinland gilt“. Diese beiden Aussagen, die Sachinformation und das darauf bezogene theologische Urteil haben die weiteren Ermittlungen, die Anhörungen im LKA und die Entscheidungen in Presbyterium der Gemeinde so grundsätzlich bestimmt, dass Frau Cyganek auf Antrag der Gemeinde abberufen und in den Wartestand versetzt worden ist. Auch ich selbst bin, als ich die Rolle des theologischen Beistands nach der Lektüre dieses Schreibens übernommen habe, zunächst davon ausgegangen, dass die im Schreiben von Pfarrer Schäfer erhobenen Vorwürfe im Kern zutreffend sind. In seinem Bericht werden ja Tatsachen festgestellt. Frau Cyganek „hat“ einen spirituellen Namen angenommen. Sie „ist“ als Feng-Shui-Beraterin tätig geworden. Beides, in der Troisdorfer Akademie realisiert, „widerspricht“ dem mit der Ordination verbundenen öffentlichen Verkündigungsauftrag. Dass es sich hierbei zunächst nur um Verdachtsmomente handelt und dass sich Pfarrer Schäfer, wie sich später für uns herausstellt, damit in das Aktionsfeld einer privaten Familienfehde begeben hat, wird an keiner Stelle angemessen formuliert. Was nach seinen Schilderungen „als Manifestation eines religiösen Identitätswechsels, bzw. eines entsprechenden, weit fortgeschrittenen Konversionsprozesses“ erscheint, stellt sich, wenn man nach der Motivation von Frau Cyganek und den realen Abläufen fragt, ganz anders dar. Aber eine solche Frage ist im ganzen Verfahren unter dem Eindruck des eindeutigen Urteils von Herrn Schäfer seitens des LKA niemals ernsthaft gestellt worden. Wie viele Christinnen und Christen, Pfarrer und Pfarrerinnen strebt auch Frau Cyganek nach einem „Leben in Harmonie mit der Umgebung“ (so die Anschuldigungsschrift über die Troisdorfer Akademie). Wie viele Christinnen und Christen, Pfarrer und Pfarrerinnen, auch im Rheinland, ist sie dabei auf die chinesische Tradition des Feng-Shui gestoßen. Dass es sich dabei nur um „Glaubens- und Aberglaubensvorstellungen“ handelt, wie Pfarrer Schäfer es in seiner dogmatischen Art behauptet, ist angesichts der Jahrtausende alten Tradition und der weltweiten Verbreitung dieser Methodik nicht anzunehmen. Heilverfahren wie Akupunktur und Akupressur, die nach demselben Polaritätsgesetz von Yin und Yang arbeiten, sind inzwischen auch in Europa als wichtige Ergänzung der Schulmedizin anerkannt. Eine solche Anschauung muss man persönlich nicht teilen. Aber in einer offiziellen Position darf man die eigene Meinung auf keinen Fall zum Maßstab einer theologischen Beurteilung machen. Vielmehr darf man als Theologe davon ausgehen, dass Gottes Schöpfung so reichhaltig ist, dass ihre Wirklichkeit nur von verschiedenen Modellen erfasst werden kann, mögen sie auf den ersten Blick auch befremdlich wirken. Frau Cyganek hat sich, nachdem sie auf Feng Shui als Möglichkeit einer harmonischen Lebensgestaltung gestoßen war, nicht mit der Lektüre von Büchern begnügt, und zwar auch deswegen, weil sozusagen in ihrer Nachbarschaft ein Institut arbeitet, dass eine methodische Ausbildung vermittelt und, was in vielen derartigen Zentren geschieht, danach die Möglichkeiten bietet, das Gelernte an andere weiterzugeben. Aus den Veröffentlichungen zu Feng-Shui, wie man sie auch sonst in rheinischen Pfarrhäusern finden kann, ist wenig über den geschichtlichen Hintergrund, etwas über das anthropologische Modell, beinahe gar nichts über die religiösen Kontexte zu erfahren. Insofern hat Frau Cyganek keinen Anlass gehabt, sich durch ein zeitraubendes Internet-Studium über mögliche weltanschauliche Implikationen des Troisdorfer Instituts zu informieren. Wie sich inzwischen ergeben hat, sind zahlreiche Internetseiten, die Herr Schäfer zitiert, zu Beginn ihrer Ausbildung auch gar nicht mehr greifbar gewesen. Schließlich darf von einer examinierten Theologin und einer ordinierten Pfarrerin auch erwarten, dass sie, wenn sie unerwartet in religiös strittige Situationen gerät, zwischen dem christlichen Glauben, der immer auch Phänomene der Schöpfung umfasst, und widerchristlichen Sachverhalten zu unterscheiden vermag. Diese Fähigkeit zu einer theologisch fundierten Unterscheidung der Geister wird ihr indirekt in allem, was das LKA vorträgt, andauernd grundsätzlich bestritten. „Prüfet alles, und das Gute behaltet“ (1Thess 5,21). Auf dieser Basis hat sich Frau Cyganek zur Ausbildung als Feng-Shui-Beraterin entschlossen. Pfarrer Schäfer ist spätestens am 24.06.2005 auf die beabsichtigte Mitarbeit von Frau Cyganek in der Troisdorfer Akademie hingewiesen worden, und zwar durch eine Mitteilung eines Herrn N.N. Er hat es nicht für nötig gehalten, mit ihr über die erhobenen Vorwürfe persönlich zu sprechen. Ob es dienstrechtlich korrekt ist, dass ein Mitarbeiter des LKA Ermittlungen gegenüber einem Pfarrer/einer Pfarrerin beginnt, ohne ihn/sie davon zu benachrichtigen, kann ich nicht entscheiden. Werden derartige Vorwürfe beim Superintendenten vorgetragen, hat der m.W. zunächst mit dem/der Betroffenen zu sprechen. Pfarrer Schäfer ist bei der Aufgabe, den ihm zugetragenen Verdachtsmomenten gegenüber Pfarrerin Cyganek nachzugehen, offensichtlich überfordert gewesen.
- Bei der Vorlage des ihm zugesandten Materials unterläuft ihm ein für Frau Cyganek in der Wirkung verhängnisvoller Fehler. Statt eines Verdachts, der zu untersuchen ist, präsentiert er ein Urteil, das zu bestätigen ist und das dann, ohne auf Gegenargumente einzugehen, auch von vielen ohne eigene Überprüfung nachgesprochen worden ist.
- Wer in einer dienstlichen Äußerung die Ansicht vertritt, dass die „ursprünglich hinter Feng Shui stehende Ideenwelt … einen großten Teil der komplexen chinesischen Glaubens- und Aberglaubensvorstellungen“ widerspiegele, wiederholt nicht nur in aller Naivität den eurozentrischen Horizont gegenüber einer Jahrtausende alten Kultur, sondern verrät auch, dass ihm ernsthafte religions- wie kulturwissenschaftliche Reflexionen fremd sind.
- Gleichzeitig wird an diesem Punkt ein erhebliches theologisches Defizit fassbar. Denn die biblische wie die reformatorischen Tradition lassen sich keineswegs auf die „Perspektive eines christlichen Welt-, Gottes- und Menschenbildes“ fixieren. Vielmehr rechnet sie im Rahmen der Schöpfungslehre selbstverständlich damit, dass es in der gefallenen Welt auch jenseits des jüdisch-christlichen Kulturkreises gute, für das menschliche Leben und das Bestehen der Schöpfung hilfreiche Ordnungen und Einsichten gibt.
- Von einem Theologen, der sich anmaßt, über eine Kollegin ein theologisches Urteil zu fällen, und zwar ohne jede Rücksprache mit ihr, sollte man erwarten dürfen, dass er fähig ist, seine Aussagen theologisch korrekt zu formulieren. Aus der Heiligen Schrift jedenfalls lässt sich kein eindeutiges und einheitliches „christliches Welt-, Gottes- und Menschenbild“ deduzieren; vielmehr wird dort bekanntlich(?) ein solcher Versuch nachdrücklich verboten.
III
Die folgenden Anhörungen im LKA kreisten um eine Vielzahl von Fragen. Offiziell ging es um ein Disziplinarverfahren, faktisch wurde meist über Probleme gesprochen, die in den Bereich der Lehrbeanstandung gehören. So spielte dabei die Frage, ob Frau Cyganek eine Ausbildung in Feng-Shui oder speziell in „Feng-Shui nach S. Dölger“ erhalten habe, eine zentrale Rolle. Im zweiten Fall wäre sie nach Meinung des LKA mit den weltanschaulichen Hintergründen der Akademie vertraut und wahrscheinlich auch darauf verpflichtet worden. Frau Cyganek hat in den Anhörungen immer wieder versichert, dass sich die Ausbildung in allen Details immer nur auf sach- und personbezogene Aspekte der Lebensgestaltung nach Feng-Shui bezogen habe. Sie hat sich auch von den Materialien, die ihr von älteren Internetseiten der Akademie vorgelegt wurden, immer wieder inhaltlich distanziert. Trotz aller Klarstellungen und Beteuerungen ihrerseits wurden die Vorwürfe gegen sie weiter aufrecht erhalten. Ihren Informations- wie ihren Bekenntnisaussagen wurde immer wieder ein simples „nicht glaubwürdig“ entgegengehalten. Bevor es dann am 24.11.2006 zur Verhandlung vor der Disziplinarkammer der Evangelischen Kirche im Rheinland gekommen ist, hat sich für Pfarrerin Cyganek ein weiteres Konfliktfeld aufgetan. Durch Pressemitteilungen von unterschiedlicher Sachqualität und zeitweise ausgesprochene Beurlaubungen war die „Sache Cyganek“ Gegenstand öffentlicher Diskussionen geworden und hatte insbesondere im Presbyterium der Kirchengemeinde zu erstaunlichen Reaktionen geführt. Noch am 3.11.2005 hatte das Gremium eine Stellungnahme veröffentlicht, in der es sich klar und nachdrücklich hinter die Pfarrerin der Gemeinde stellte. Im Dezember, also einen Monat später, ist die Stimmung radikal umgeschlagen. Der RA Dr. Baden muss im LKA monieren, dass das Presbyterium jetzt seinerseits den Versuch unternimmt, das, was in einem ordentlichen Disziplinarverfahren geklärt werden soll, eigenständig aufzuarbeiten. Ein solcher Meinungswandel ist nur verständlich, wenn man annimmt, dass Personen außerhalb der Gemeinde, über die man nur Vermutungen anstellen kann, in der Zwischenzeit Stimmungsmache gegen die Pfarrerin betrieben haben. Dass bis zum Abschluss eines Verfahrens gegenüber dem Betroffenen die Unschuldsvermutung zu gelten hat, wurde in keiner Weise respektiert. Die Weigerung der Pfarrerin, während des laufenden Verfahrens im Landeskirchenamt auf Einzelheiten der Vorwürfe einzugehen und damit im Presbyterium eine neue Untersuchung einzuleiten, wurde als Starrsinn bzw. als Schuldeingeständnis angesehen. Dass sie auf die absurde Forderung, jeden persönlichen Kontakt mit Angehörigen der Akademie sofort zu vermeiden, nicht eingegangen ist, weil sie damit auf ein persönliches Grundrecht und auf die Wahrnehmung pastoraler Aufgaben verzichtet hätte, hat man, vorsichtig formuliert, nicht verstanden. Auch einzelne Versuche seitens des LKA, die Gemüter zu beruhigen, haben die aufgebrachte und teilweise aufgehetzte Atmosphäre nicht zu ändern vermocht. Das Urteil stand, von Herrn Schäfer auch durch persönliche Aktivitäten verbreitet, fest.
IV
Fixiert auf die (Vor-)Urteile von Pfarrer Schäfer, ohne Rücksicht auf die untadelige Amtsführung von Pfarrerin Cyganek, unbeeindruckt von den Einwänden und Argumenten der beiden Beistände, hat das LKA das Verfahren an die Disziplinarkammer weitergereicht. Die Strategie, von der die Anschuldigungsschrift geprägt war, enthält eine merkwürdige Kombination von Vorwürfen, teils disziplinarrechtlicher, teils lehrbeanstandungsbezogener Art. Wie sich beim Verhandlungstermin am 24.11.2006 sehr schnell herausgestellt hat, hatte sich das LKA mit dieser Strategie selbst eine Falle gestellt. Die Anschuldigungsschrift vom 20.07.2006 endet mit dem „Antrag auf Amtsenthebung unter Versetzung in den Wartestand gemäß § 30 DG EKD“. Der zentrale Vorwurf bezieht sich auf § 40 DG EKD: „Pfarrerinnen und Pfarrer dürfen eine Vereinigung nicht unterstützen, wenn sie dadurch in Widerspruch zu ihrem Auftrag treten oder in der Ausübung ihres Dienstes wesentlich behindert werden“. Um den aus kirchlicher Sicht problematischen Charakter der Feng-Shui-Akademie zu unterstreichen, bietet die Anschuldigungsschrift eine relative ausführliche Zusammenfassung aller Gesichtspunkte, die in den Materialien von Pfarrer Schäfer zusammengetragen sind und in der Tat belegen, dass das Institut von biblischen und reformatorischen Anschauungen durchaus nicht geprägt ist. Dass es sich hier um eine christliche oder gar kirchliche Vereinigung handelt, ist im Laufe des Verfahrens auch von niemandem behauptet worden. Strittig ist immer nur gewesen, ob das Verhalten von Pfarrerin Cyganek als eine unzulässige Unterstützung im Sinne einer positiven Förderung des Instituts zu bewerten ist. Pfarrerin Cyganek hat am 31.05.2006 dem Landeskirchenamt eine „Persönliche Erklärung“ eingereicht, in der sie noch einmal versichert, dass sie sich jederzeit gegenüber der Kirche loyal verhalten habe. Ihr christlicher Glaube sei über Jahre gewachsen und zur Gewissheit geworden. Mittlerweile wisse sie, dass es ein Fehler war, sich mit Bild und Namen im Prospekt abbilden bzw. im Internet aufführen zu lassen, auch die Aufnahme im Veranstaltungskalender der Akademie sehe sie heute als Fehler an. Sie sei weder im Widerspruch zu ihrem Auftrag getreten noch in der Ausübung ihres Dienstes behindert worden. Sie habe in ihrer Ausbildung keine Inhalte kennengelernt, geschweige denn übernommen, die im Widerspruch zum christlichen Glauben stehen. Die vom LKA angeführten Belege, die eine theologische unzulässige Unterstützung der Akademie ergeben sollen, sehen vollkommen anders aus, wenn man sie im Rahmen dieser Erklärung von der Motivation her interpretiert, die Frau Cyganek zur Akademie geführt hat. In der Erwiderung auf meine pastoraltheologische Stellungnahme zur Anschuldigungsschrift stellte der theologische Vertreter des LKA fest, dass „die zu klärenden Sach- und Beurteilungsfragen … meist nicht in der tatsächlich gestellten Form …, sondern in einer veränderten Diktion“ auftauchen, „die ein positives Ergebnis für Pfarrerin Cyganek nahe legt“. Was hier offensichtlich Verwunderung ausgelöst hat, ist in der Tat meine Aufgabe als theologischer Beistand gewesen. Gegen alle Vermutungen und Verdächtigungen habe ich versucht, Ablauf und Inhalt der Verbindung von Pfarrerin Cyganek zur Akademie in Troisdorf so wiederzugeben, wie sie sich in der Perspektive von Frau Cyganek abgespielt haben. Wer sich unvoreingenommen, also ohne das von Herrn Schäfer formulierte Vorurteil, mit dem strittigen Sachverhalt beschäftigt, kann nur feststellen: Dass sich Frau Cyganek für die Ausbildung zur Feng-Shui-Beraterin keine Genehmigung eingeholt hat, stellt in der Tat eine Amtspflichtverletzung dar, der man aber keineswegs sofort ein „erhebliches Ausmaß“ zuschreiben kann. Durch die Ausbildung sind dienstliche Termine in keinem Fall tangiert worden. Auch die finanziellen Leistungen, die sie dabei zu erbringen hatte, lassen sich nicht als Unterstützung bezeichnen, weil sie die Honorierung einer Ausbildungsleistung darstellen. Dass sie im Verlauf der Ausbildung das Angebot erhalten und angenommen hat, auf dem Forum der Troisdorfer Akademie als Feng-Shui-Beraterin tätig zu werden, hat sie in der Erklärung vom 31.05.2006 selbst als Fehler bezeichnet. Faktisch hat sie auch keine Beratungen in dieser Funktion durchgeführt. Sie ist dafür auch keineswegs auf irgendwelche weltanschaulichen Grundlagen verpflichtet worden, sondern von der Erwartung bewegt gewesen, in diesem Rahmen mit aller gebotenen Zurückhaltung auch die lebensgestaltende Kraft des Evangeliums zur Geltung bringen zu können. Eine explizite Unterstützungshandlung gegenüber der Akademie ist auch in allen anderen vom LKA vorgetragenen Vorwürfen nicht zu entdecken. Viel wesentlicher ist die grundsätzliche Frage, die unausgesprochen im Hintergrund steht: Dürfen Christen und Christinnen, Pfarrer und Pfarrerinnen sich in „Gemeinschaften“ hineinwagen, die erklärtermaßen nicht auf dem Boden der biblischen Tradition und der reformatorischen Bekenntnisschriften stehen? Das Neue Testament ist in dieser Hinsicht erstaunlich offen. Ausgerechnet Paulus, dem man wahrlich nicht einen fahrlässigen Umgang mit den Glaubensinhalten vorwerfen kann, reagiert auf einen Konflikt in der Gemeinde von Korinth souverän und gelassen. Gegenüber Gemeindegliedern, die an Götzenopfermahlzeiten teilgenommen haben, verlangt er keine Kirchenzucht und erst recht keinen Ausschluss. Grundsätzlich gilt für ihn: „Wir wissen, dass es keine Götzen gibt in der Welt und keinen Gott außer dem einen“ (1Kor 8,4). Auf dieser Basis geht es nur darum, das eigene Verhalten so zu gestalten, dass andere Gemeindeglieder, die diesen starken, radikalen Glauben noch nicht aufbringen, in ihrem Gewissen nicht belastet werden. Für den Kontakt mit Menschen im fremdreligiösen Bereich gibt es in der Gegenwart drei Möglichkeiten:
- die Verkündigung des Evangeliums als missionarischen Akt, der zum Glauben führt;
- die eigene Suche nach einer festen Weltanschauung, die zur Anpassung an den fremdreligiösen Horizont führen kann;
- die begrenzte Übernahme von Fertigkeiten, die einem bei der Lebensgestaltung helfen können, ohne dass man den fremdreligiösen Hintergrund übernimmt.
Frau Cyganek hat sich bei ihrer Ausbildung als Feng-Shui-Beraterin in diesem dritten Bereich bewegt. Dass die Troisdorfer Akademie Menschen aus ihren kirchlichen Bindungen nicht einfach herauslöst, belegen jene Zeugnisse, die bekunden, dass sie durch die dortige Arbeit erst zu einem vertieften Verständnis des christlichen Glaubens und der kirchlichen Wirklichkeit gefunden hat. Der im Kirchenkreis zuständige Superintendent, über dessen Rolle in dem abgeschlossenen Verfahren hier nicht zu diskutieren ist, hat selbst, ohne es zu wissen, eine durch die Akademie geprägte Frau in die Evangelische Landeskirche aufgenommen und ihre Kinder auf den Namen des dreieinigen Gottes getauft.
V
Die fundamentale Fixierung der juristischen und theologischen Anschuldigungsschriften auf den nicht kirchlichen Charakter der Troisdorfer Akademie sollte die besondere Schwere der erhobenen dienstrechtlichen Vorwürfe und den Antrag auf Amtsenthebung begründen. Die dabei vorgenommene Vermischung zwischen den Bereichen des Disziplinarrechts und der Lehrbeanstandung wurde seitens der Disziplinarkammer mit einer eindeutigen Stellungnahme beantwortet. Im Beschluss der Disziplinarkammer heißt es:
- „Die Disziplinarkammer ist für die Verhandlung und Entscheidung über den der Anschuldigungsschrift vom 13.06.2006 zugrunde liegenden Sachverhalt nicht zuständig.
- Die Vorgänge werden dem Landeskirchenamt zur Einleitung eines Verfahrens nach der Lehrbeanstandungsordnung zugeleitet.“
Nüchtern stellt die Kammer in der Begründung fest, sie habe „über die angeschuldigten Amtspflichtsverletzungen nicht mehr zu verhandeln und entscheiden, da diese untrennbar mit dem theologischen Hintergrund des der Pfarrerin angelasteten Fehlverhaltens verbunden sind“. In der mündlichen Erläuterung hat der Vorsitzende die angeführten Amtspflichtsverletzungen, wenn man den theologisch zu beurteilenden Hintergrund außer acht lässt, nur als „peanuts“ bewertet. Das Landeskirchenamt ist durch diesen Beschluss mit dem Versuch, die in der einleitenden Stellungnahme des Herrn Pfarrer Schäfer formulierten Urteile juristisch verifizieren zu lassen, gescheitert. Das Ansinnen, auf dienstrechtlichem Weg Lehrbeanstandungsvorwürfe gegen Frau Cyganek zur Geltung zu bringen, hat sich als Falle erwiesen; denn gegen Verkündigung und Lehre in ihrer Gemeindetätigkeit sind vor, während und nach dem Verfahren, mit Recht, keine Vorwürfe erhoben worden. Das hat freilich nicht bedeutet, dass dieser Fall vom LKA in einer fairen, rechtlich und theologisch gebotenen Form abgeschlossen worden ist. Erst auf Anfrage des Rechtsanwalts Dr. Baden wurden ihm am 01.02.2007 zwei Entscheidungen mitgeteilt, deren Inhalt Frau Cyganek aus der Presse erfahren hatte: „Bezüglich des Disziplinarverfahrens gehen wir davon aus, dass das Verfahren durch Beschluss der Disziplinarkammer der Evangelischen Kirche im Rheinland vom 24.11.2006 eingestellt worden ist. … Bezüglich eines Lehrbeanstandungsverfahrens teile ich Ihnen den Beschluss der Kirchenleitung vom 07.01.2007 mit: ‚Gegen Pfarrer (sic!) Ulrike Cyganek … wird kein Lehrbeanstandungsverfahren eingeleitet’. Die Entscheidung wird damit begründet, dass Pfarrerin Cyganek nicht mehr an ihrer als schriftwidrig beanstandeten Lehre festhält“. Demgegenüber hat RA Dr. Baden am 14.02.2007 zur Klarstellung gegenüber dem LKA festgehalten, „dass Frau Pfarrerin Cyganek zu keiner Zeit eine schriftwidrige Lehre vertreten hat, so dass es gar nichts gegeben hat, an dem nicht mehr hätte festgehalten werden können. Und zweitens ist die Lehre von Frau Cyganek zu keiner Zeit als schriftwidrig beanstandet worden“. Die Erklärung, die das LKA Frau Cyganek vorgelegt und die sie auf Anraten ihrer Beistände am 29.12.2006 unterschrieben hatte, lautete im entscheidenden Satz: „1. Ich distanziere mich von den Inhalten, wie sie auf den Internetseiten der Akademie … zu finden sind, soweit sie dem christlichen Glauben widersprechen“. Damit hat sie eine Abweisung fremder Texte, aber keinen Widerruf eigener Positionen ausgesprochen. Dass das LKA trotz des eindeutigen Wortlauts dieser Aussage an seiner Interpretation bis heute in seinen Schriftsätzen festhält, kann man nur als skandalös bezeichnen. Eine indirekte, aber folgenschwere Bestätigung der Vorverurteilung ist von anderer Seite erfolgt. Am 16.04.2007 hat des Presbyterium der Evangelischen Kirchengemeinde Siegburg beschlossen (15 Ja-, 1 Nein-Stimme(n): „Das Presbyterium der Ev. Kirchengemeinde Siegburg beantragt bei der Kirchenleitung Pfarrerin Ulrike Cyganek gem. § 84 Abs. 1 Nr. 2 PfDG abzuberufen“. Als Begründung werden drei Bereiche in ihrem „Kommunikationsverhalten“ angeführt. Sie habe emotional nicht vermitteln können, dass sie sich eindeutig von der Akademie getrennt habe. Damit habe sie an Glaubwürdigkeit verloren. Sie habe nicht abschätzen können, „was ihr uneindeutiges Verhalten bei anderen Menschen bewirke“. Und sie habe „mit oder ohne ihren Willen“ dazu beigetragen, dass in der Gemeinde in den vergangenen eineinhalb Jahren eine Gruppenbildung zwischen Ablehnung und Befürwortung entstanden ist. Eine schon vorher vereinbarte Supervision im Rahmen des Presbyteriums war vom Supervisor nach zwei Sitzungen wegen mangelnder Erfolgsaussichten abgebrochen worden. Gegen alle Verhaltensregeln, die von ihm auch nach dem Abschluss seiner Arbeit strikte Neutralität und Vertraulichkeit verlangen, hat er gegenüber dem Presbyterium und durch dessen Vermittlung auch dem Landeskirchenamt eine Stellungnahme abgegeben, die eindeutig zu Lasten von Frau Cyganek Partei ergreift. Darin teilt er mit, er habe „Frau Cyganek darauf hingewiesen, dass sie sich meiner Wahrnehmung nach überhaupt nicht von dem Institut distanziert habe, im Gegenteil, sogar eher für dessen Akzeptanz werbe“. Und den Abbruch der Supervision begründet er nicht mit dem Hinweis auf das Verhältnis zwischen beiden Parteien, sondern schiebt die Schuld daran ausschließlich Frau Cyganek zu: „Da diese Beziehung m.E. nach so gründlich gestört ist und ich keine Zeichen von Einsicht bei Frau Cyganek erkennen kann, empfehle ich dem Presbyterium, sich von Frau Cyganek zu trennen“. Offensichtlich ist er dabei nicht imstande gewesen, zwischen Supervision und Gemeindeberatung zu unterscheiden. Die gegen Frau Cyganek erhobenen Vorwürfe sind rechtlich in keiner Hinsicht verifiziert worden. Frau Cyganek hat am Ende aller Untersuchungen nicht nur die ihr entstandenen erheblichen finanziellen Kosten selber zu tragen, sondern bekommt am 21.08.2007 vom LKA offiziell mitgeteilt, dass sie „gemäß § 84 Abs. 1 Nr. 2 Pfarrerdienstgesetz aus ihrer Pfarrstelle abberufen“ sei. In der Erläuterung zu diesem Beschluss und der dabei angestellten Güterabwägung wird auch auf die zu vermutende Aussichtslosigkeit weiterer Bewerbungen in der Landeskirche hingewiesen. „Unter Berücksichtigung ihrer bisherigen Laufbahn, den positiven Einschätzungen über ihren Dienst einerseits, das in der Vergangenheit liegende Disziplinarverfahren und die geringe Anzahl von freien Pfarrstellen andererseits, werden ihre Chancen, eine andere Pfarrstelle zu finden, als nicht sehr gut angesehen. … Gegenüber den Nachteilen für die Kirchengemeinde werden die Nachteile von Pfarrerin Cyganek als hinnehmbar gewertet“. Das Votum des Herrn Schäfer hat sich als Fatum erwiesen, als Schicksalsmacht, die eine pastorale Existenz zu beenden droht. Eine Landeskirche, die öffentlich immer wieder für „Recht und Gerechtigkeit“ einzutreten versucht, nimmt ohne ein rechtlich, weil richterlich fundiertes Urteil einer examinierten Theologin und ordinierten Pfarrerin sehenden Auges die Chance, weiterhin ihrer Berufung zur folgen. Dass das Landeskirchenamt selbst durch einen Mitarbeiter und mit seinen Aktionen erheblich dazu beigetragen hat, dass aus einzelnen Fehlern der Betroffenen Turbulenzen in der Gemeinde entstanden sind, hat man in Düsseldorf nicht wahrhaben wollen. Ein unverzichtbarer Grundsatz jeder Rechtsprechung lautet: Nicht der Beschuldigte hat seine Unschuld, sondern der Beschuldiger hat seine Vorwürfe zu beweisen – nicht für sich selbst, sondern vor einer unabhängigen Instanz. Diesen Grundsatz hat das LKA der Evangelischen Kirche im Rheinland in meinen Augen verletzt. ☐
Manfred Josuttis studierte evangelische Theologie in Wuppertal, Bonn und Göttingen. Er promovierte über Karl Barth. Josuttis war Pfarrer in Seibersbach und Gödenroth (Hunsrück), bevor er 1968 auf den Lehrstuhl für Praktische Theologie in Göttingen berufen wurde, den er bis zu seiner Emeritierung innehatte. Kontakt zum Autor: Prof. i. R. Dr. Manfred Josuttis, Hagenring 39, 37133 Friedland
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Hallo Team,
Leider hat Ihr Artikel die Entscheidungen der Landeskirche im Rheinland bzw deren Handlanger die Verwaltungskammer in Düsseldorf nicht beeindruckt, und die Abberufung von Frau Cyganek mit Bravour durchgezogen. Die aktuelle einseitige Informationspolitik in den diversen Berichten bezüglich der engültigen Abberufung unterstützt die un)gewollte anschließende völlige Demontage einer beliebten Pfarrerin bzw.die Hände Reinwaschen Taktik der Ev Kirche im Rheinland. Arme Gläubige !
Trotzdem Danke für Ihren Versuch Klarheit zu schaffen.
Weiterhin viel Mut in Ihrem Schaffen.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann