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Mainzer Arbeitskreis Südliches Afrika (MAKSA)
Erklärung
EKD, Auslandsarbeit und Ökumene
Am Beispiel der Deutschen Evangelisch-Lutherischen Kirche in Namibia – ELKIN (DELK) – und ihrer partnerschaftlichen Beziehungen zur EKD ist uns deutlich geworden, dass die Auslandsarbeit der EKD theologisch und ökumenisch in Frage gestellt werden muss. Das ist umso wichtiger als gerade die Auslandsarbeit einen großen Teil der Arbeit und der Ressourcen der EKD in Anspruch nimmt. Im Haushalt der EKD sind es 12,1 Mill. Euro, der drittgrößte Posten im Haushaltsplan der EKD.
Deutsche Lutherische Kirchen im Südlichen Afrika
Bei der DELK handelt es sich um eine auf die deutsche Kolonialherrschaft zurückgehende Kirchengründung. Sie hat heute etwa 7.000 Mitglieder, die von augenblicklich sieben Pfarrern und einem Bischof betreut werden, von denen sechs aus dem Bereich der EKD nach Namibia entsandt worden sind. 2006 sind dafür im Haushalt der EKD Fürsorgeleistungen und Versorgungskassenbeiträge in Höhe von ca. 275.000 Euro und ein Zuschuss von 28.500 Euro vorgesehen. Offensichtlich ist die DELK keine eigenständige Kirche, sondern ein Ableger der EKD. Was für die DELK gilt, trifft unter unterschiedlichen regionalen Voraussetzungen für die beiden deutschsprachigen lutherischen Kirchen in Südafrika ELKSA (NT= Natal/Transvaal-Kirche) und ELKSA (Kapkirche) ebenfalls zu. Sie sind mit der DELK in der Vereinigung deutschsprachiger lutherischer Kirchen im Südlichen Afrika (VELKSA) verbunden. Die Abhängigkeit von der Kirche in Deutschland wird im Fall der Kapkirche besonders deutlich. Diese war bis 1961 ein Sprengel der Hannoverschen Landeskirche. Die Hannoversche Landeskirche unterhält deshalb zur Kapkirche neben der EKD ebenfalls einen Partnerschaftsvertrag. Der Rat der EKD ruft seine deutschsprachige namibische Partnerkirche zwar immer wieder zur Verständigung und Zusammenarbeit mit den beiden einheimischen Nachbarkirchen auf: Der Evangelisch-Lutherischen Kirche in der Republik Namibia (ELCRN) und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Namibia (ELCIN). Aber letztlich ist ihm die Aufrechterhaltung der Verbindung zu Menschen gemeinsamer deutscher Herkunft und Sprache wichtiger als die Förderung der lutherischen und ökumenischen Einheit in Namibia. Das kommt erneut in dem Partnerschaftsvertrag der EKD mit der DELK aus dem Jahr 2003 zum Ausdruck. Gleichlautende Verträge bestehen mit der Natal/Transvaal-Kirche und der Kapkirche in Südafrika. In ihnen wird vor allem das zwischen den Partnern „bestehende Verhältnis vertrauensvoller kirchlicher und geschwisterlicher Gemeinschaft“ bestätigt. Die „Förderung“ der „Einheit der lutherischen Kirchen in Namibia“ rückt dagegen an die zweite Stelle.
Die Verträge kündigen und die EKD-Grundordnung ändern !
Wir fordern deshalb, dass diese Verträge so bald wie möglich gekündigt werden. Mittelfristig muss aber auch die Grundordnung der EKD, auf der diese Verträge basieren, überarbeitet werden, besonders Artikel 17. In ihm geht es um weltweite Ökumene, um Auslandsarbeit und Christen fremder Sprache am Ort. Dieser Artikel, aber auch die ökumenische Praxis der EKD insgesamt müssen grundlegend verändert werden, so dass sie gegenwärtigen Erkenntnissen ökumenischer Theologie gerecht werden. Der genannte Vertrag von 2003 löst die „Einvernehmliche Übergangsregelung für die Wahrnehmung der Beziehungen zwischen der EKD und den Mitgliedskirchen der VELKSA“ von 1988 ab. Die dort getroffenen „Regelungen sollen für eine Übergangszeit gelten, bis es zur Bildung einer gemeinsamen lutherischen Kirche in Südafrika/Namibia kommt“. Obwohl die selbst gesetzte Bedingung im Laufe von 15 Jahren nicht erfüllt worden ist, schließt die EKD 2003 mit den Separatkirchen in Südafrika und Namibia einen neuen Vertrag „auf unbestimmte Zeit“. Schon in der Apartheidzeit stand die EKD mit ihrer Unterstützung der deutschsprachigen lutherischen Kirchen im südlichen Afrika einer Vereinigung der schwarzen und weißen lutherischen Kirchen im Weg. Die DELK hat damals das Apartheidsystem und die Besatzungspolitik der südafrikanischen Regierung unterstützt und ist deshalb aus dem der namibischen Befreiungsbewegung SWAPO nahestehenden Namibischen Kirchenrat (CCN) ausgetreten. Nicht zuletzt deswegen hat der Lutherische Weltbund die Mitgliedschaft dieser Kirche – und auch die der beiden deutschsprachigen lutherischen Kirchen in Südafrika – 1984 auf seiner Vollversammlung in Budapest suspendiert. Die Unterstützerkirchen – also auch die EKD – wurden aufgefordert, ihre Unterstützung dieser Kirchen zu beenden. Um solche Aufforderungen zu umgehen, gibt die EKD seit über 30 Jahren immer wieder erneut die Zusicherung ab, „dass die deutschsprachigen Kirchen im südlichen Afrika auf dem Wege sind, ihre Berufung zur Einheit der Kirche über alle ethnischen, rassischen, kulturellen und sozialen Unterschiede hinweg anzunehmen und zu praktizieren“ (1972). Weil die Einheit bis auf den heutigen Tag nicht zustande gekommen ist, muss die EKD bei Nachfrage immer wieder zur „Geduld“ mahnen. Seit 1972 berichtet sie von Verhandlungen, die zur Bildung einer Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche in „Südwestafrika“ führen sollen, „die an die Stelle der bisherigen Konferenz der drei Kirchenleitungen treten und die Einheit der Kirche in sehr viel stärkerem Maße manifestieren und ermöglichen soll“. Letztlich war aber die Verbindung über die gemeinsame Sprache und Herkunft immer stärker als die ökumenische Erkenntnis, dass „Rassismus Sünde ist“ (Vollversammlung des Lutherischen Weltbunds – LWB- in Dar es Salaam). Diese „Sünde“ wurde von den deutschsprachigen lutherischen Kirchen im Südlichen Afrika augenscheinlich praktiziert und von der Vollversammlung des LWB schon 1977 kritisch angesprochen. Aber die EKD löste lediglich die zum 31.12.1987 auslaufenden Verträge durch die o.g. „Übergangsregelung“ ab und entsandte weiterhin Pfarrer in die DELK und setzte auch ihre finanziellen Zuwendungen fort. Die Tradition, Vertreter dieser Kirchen als „ökumenische Gäste“ zu EKD-Synoden einzuladen, wurde nicht unterbrochen. Bisher hat sich die EKD auch nach Erlangung der Unabhängigkeit Namibias 1989 und dem Ende der Apartheid 1994 nicht zu ihrer eigenen Verflechtung in die Geschichte der Apartheid und die der Kolonialherrschaft in Namibia bekannt.
Eine deutsche Sonder-Ökumene?
Diese Sachverhalte und Vorgänge haben uns dazu gebracht, den erklärten Grundlagen sowie der gegenwärtigen Praxis der Auslandsarbeit der EKD kritisch nachzugehen und diese theologisch zu überdenken. Tatsächlich berufen sich DELK und EKD für ihr Verhalten auf die Grundordnung der EKD, Artikel 17,3. Dort heißt es: „Die EKD fördert den Dienst an evangelischen Christen deutscher Sprache oder Herkunft im Ausland.“ Gemeinsame deutsche Sprache und Herkunft spielen nicht nur für die vertraglich geregelten Beziehungen der EKD zu den deutschsprachigen Kirchen im Südlichen Afrika eine besondere Rolle, sondern auch für die zu den Evangelisch Lutherischen Kirchen in Chile, Argentinien, Brasilien, USA, Kanada, England, Italien und Russland. Daneben aber unterhält die EKD ein weltweites Netz von ca. 140 Auslandsgemeinden, in die sie ihre Pfarrer aus dem Bereich der EKD entsendet. Sie sind eine Art Außenposten der EKD, die sie selbst als „wichtige Kulturträger“ in der weiten Welt versteht. Praktisch hat sich die EKD mit ihrer Auslandsarbeit ihre eigene, an der gemeinsamen Sprache und Herkunft orientierte Ökumene geschaffen. Der Leiter der Hauptabteilung III des Kirchenamts der EKD „Ökumene und Auslandsarbeit“, Bischof R. Koppe, versucht das „weltweite Netzwerk“ einer spezifisch deutsch-reformatorischen Ökumene zu rechtfertigen, indem er die EKD-Ökumene in eine Reihe mit der römisch-katholischen und der anglikanischen Kirchengemeinschaft stellt. Nach ihm gründet sich die EKD-Ökumene, wie er in einem Grundsatzartikel zum Thema „Ökumenische Beziehungen der EKD und ihre Partner“ ausführt, in der „Überzeugung, dass das Mutterland der Reformation etwas Unverwechselbares zu bieten hat: die gelebte Freiheit von Christenmenschen und die einzigartige Verbindung von Zeugnis und Dienst in einer christlich geprägten Kultur und einer sich säkular verstehenden Gesellschaft.“ Wir können diese Form des deutschen Kulturprotestantismus nicht gutheißen, sondern widersprechen seinem weltweitem Anspruch und bedauern die von ihm ausgehenden negativen Auswirkungen auf die internationale ökumenische Bewegung. Die internationale ökumenische Bewegung hat ihren bisher stärksten institutionellen Ausdruck im Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK) gefunden. Dieser ist ein Dachverband von 347 Kirchen weltweit, in dem außer der römisch-katholischen Kirche alle großen Konfessionsfamilien miteinander verbunden sind. Er ist in seinem Ursprung ein Produkt unterschiedlicher missionarischer und ökumenischer Bewegungen. In seiner Blütezeit galt er als Impulsgeber und Kristallisationspunkt für eine höchst vielfältige, spirituell und politisch lebendige Ökumene von Kirchen, Initiativen, Basisgruppen, kirchlichen und kirchennahen Werke. Seine Rolle als Impulsgeber hat der ÖRK nicht einfach verloren, vielmehr wurde sie ihm von seinen Mitgliedskirchen abgesprochen, nicht zuletzt von der EKD. Dabei wurde die Legitimität von Aktionen und Äußerungen wie dem Sonderfonds des Antirassismusprogramm massiv in Frage gestellt. Der ÖRK wurde und wird von einigen seiner Mitgliedskirchen regelrecht demontiert (Lothar Bauerochse). Die Rede von der Krise des ÖRK ist deshalb weit verbreitet, nicht zuletzt bei denen, die die Krise mitverursacht haben. Für das „Plädoyer für eine ökumenische Zukunft“ manifestiert sich die Krise „in überproportionalen Kürzungen ökumenischer Einrichtungen und gleichzeitiger relativ besserer Ausstattung konfessioneller Einrichtungen“ wie der Auslandsarbeit der EKD. Dem steht entgegen, was das Kirchenamt der EKD für sich in Anspruch nimmt und behauptet. In einem Brief vom 17.10.05 an den MAKSA hält es OKR Hitzler (EKD) für „unerlässlich darauf hinzuweisen, dass es weltweit keine andere Kirche gibt, die ökumenische Einrichtungen – vom Weltrat der Kirchen bis hin zu unzähligen nationalen Christenräten – finanziell und ideell so stark unterstützt wie die EKD“. Tatsächlich ist die EKD als eine der materiell reichsten Kirchen der Welt in ihrer Unterstützungspraxis anderen Kirchen in der Welt überlegen, aber sie kann daraus keine ideelle Überlegenheit ableiten. In Art. 17,1 der Grundordnung der EKD („Die EKD arbeitet in der Ökumene mit“) und in Art.17,2 („Die EKD ist Mitglied im ÖRK“) steht – wenn auch in distanzierter Form – die Beziehung der EKD zur weltweiten Ökumene und zum ÖRK an erster und zweiter Position vor der Auslandsarbeit. In der Praxis sind die Auslandsarbeit und ihre weltweit 140 deutschsprachigen Gemeinden – nach Art. 17,3 an dritter Position – schon längst an die erste Stelle gerückt und überbieten mit ihrer Publizistik bei weitem das, was durch sie über den ÖRK und die Ökumenische Bewegung an die Öffentlichkeit und in die Mitgliedskirchen und Kirchengemeinden in Deutschland weitergereicht wird. „Ein Stück Zuhause finden“ In Art. 17,3 wird der „Dienst (der EKD) an evangelischen Christen deutscher Sprache oder Herkunft im Ausland“ in Verbindung mit der „partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit deren Kirchen und Gemeinden“ gesehen. Von einer derartigen Zusammenarbeit mit einheimischen Kirchen und Gemeinden ist in einer aktuellen Informationsinitiative des Kirchenamts der EKD „Ein Stück Zuhause finden“ in Verbindung mit einer privaten Werbeagentur vom Oktober 2005 mit keinem Wort die Rede. Dagegen sucht der „Auslandsbischof“ (Selbstbezeichnung) R. Koppe in einem Rundschreiben die Zusammenarbeit mit deutschen multinationalen Firmen und spricht sie auf die Angebote deutscher Auslandsgemeinden an. Die deutschen Firmen sollen ihre „zukünftigen Expatriates“ frühzeitig darüber informieren können, dass „seelsorgliche Angebote, Gottesdienste, Kasualien wie Taufe, Konfirmation oder Hochzeit, aber auch ein nachbarschaftliches Netzwerk und Angebote zur Freizeitgestaltung“ der deutschen Gemeinden zur Verfügung stehen, die „das Einleben erleichtern und mögliche Spannungen entschärfen“. Die Informationskampagne des Kirchenamts „Ein Stück Zuhause finden“ bietet „Praktische Tipps“ an, wie man den Schwierigkeiten im Ausland begegnen kann: „Pflegen Sie Ihre Rituale auch in der Ferne: das Familienständchen zum Geburtstag, das gemeinsame Ostereiermalen, das Heimkino am Freitagabend, das Abendgebet oder der Adventskalender“. Die Kampagne macht Firmenangestellten Mut zum Auslandsaufenthalt, „dass die Zeit im Ausland zu einer glücklichen und erfolgreichen Erfahrung wird“: „Vom Angestellten zum Expatriate, von der Kleinstadt zum Weltenbürger, von gewohnten Strukturen ins große Abenteuer.“ „Die Auslandsgemeinden sind Heimat auf Zeit für Arbeitsnomaden.“ Es ist offensichtlich, dass sich das Kirchenamt der EKD durch seine Informationskampagne „Ein Stück Zuhause finden“ von einer ökumenisch ausgerichteten Kirche, aber auch von seiner eigenen Grundordnung Art. 17,3 entfernt und sich in den Dienst der deutschen multinationalen Konzerne gestellt hat. Wenn man davon ausgeht, dass Deutschland insgesamt sowie die 40.000 Firmen und Institutionen in Deutschland, die regelmäßig Mitarbeitende ins Ausland schicken, zu den Gewinnern der Globalisierung gehört, lässt sich nicht bestreiten, dass die EKD durch ihre Informationskampagne vor allem die Interessen der ohnehin Bevorrechteten wahrnimmt. Das Umfeld der örtlichen Bewohner, der Mitchristen am Ort und in der Region bleiben außer Betracht. Noch weniger kommen die Auswirkungen der wirtschaftlichen Tätigkeit deutscher Firmen und die des weltweiten deutschen Tourismus in den Blick. Wir fordern deshalb, dass die EKD ihre Informationskampagne „Ein Stück Zuhause finden“ in der gegenwärtigen Form beendet. Wir erwarten außerdem, dass die EKD ihre Auslandsarbeit über Art. 17,3 hinaus in verbindlicher Partnerschaft mit den christlichen Gemeinden und Kirchen am Ort und in Absprache mit den regionalen Kirchenräten und dem ÖRK ausrichtet.
Ausländer in Deutschland
In Art. 17,4 wird der Dienst der EKD an Christen fremder Sprache und Herkunft an die Gliedkirchen der EKD delegiert. Wir sind der Auffassung, dass die Aufnahme und Pflege von Beziehungen zu Christen fremder Sprache und Herkunft in Deutschland, aber auch zu Ausländern insgesamt, zu Immigranten und Flüchtlingen, nicht nur den Gliedkirchen überlassen werden darf und auch nicht nur als eine diakonische Aufgabe verstanden werden kann. Vielmehr sollte das Leben und die Arbeit mit Christen fremder Sprache und Herkunft, mit Flüchtlingen, Immigranten und Ausländern insgesamt zu einem Schwerpunkt des ökumenischen Engagements der EKD werden.
Im Februar 2006
Mainzer Arbeitskreis Südliches Afrika (MAKSA) Ökumenisches Forum (Rheinland/Westfalen) Kirchliche Arbeitsstelle Südliches Afrika/KASA Frauen für Gerechtigkeit im Südlichen Afrika Pro Ökumene-Initiative in Württemberg
Ansprechpartner: Dr. Markus Braun, Münzgasse 15, 72070 Tübingen, Tel. 07071-940390, Email:
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Klaus Matthes, Hausdykerfeld 16, 45309 Essen, Tel. 0201-304224, Email:
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Werner Gebert, Banweg 14, 72131 Ofterdingen, Tel.: 07473-95 98 98, Email:
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Liebe Brüder und Schwestern,
ich suche eine PArtnergeminde für die Gemeinde von Mbouda in Kamerun. Außerdem unterstützung für einen evangelischen Pfarrer in Yaounde, der seine aprobation an der zentralafrikanischen Universität abschließen will.
Gottes Segen
Martin Funke